Erben, Vererben & Stiften

„Ins Gespräch gebracht und gut geregelt. Vorsorge ist sinnvoll“

Eine Handreichung der Landeskirche Hannovers für Menschen, die vorsorgen möchten

Immer mehr Menschen sorgen vor, um selbst die letzten Dinge für die Zukunft zu regeln. Denn auch wenn niemand gerne daran denkt, dass einmal alles anders kommen und das ganze Leben sich verändern kann, ist es doch ein gutes Gefühl, wenn man sich Gedanken gemacht und rechtzeitig vorgesorgt hat.

Vorsorge kann helfen, um für den Fall einer ernsten Erkrankung Informationen bereitzustellen oder um Verfügungen zu treffen für den eigenen Todesfall. Daneben ist es für viele Menschen wichtig, rechtlich verbindliche Handlungsvollmachten für Notsituationen zu erteilen.

Die Handreichung der Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers „Ins Gespräch gebracht und gut geregelt. Vorsorge ist sinnvoll“ stellt hilfreiches Material bereit, welches unterschiedliche Zielgruppen nutzen können:

Frauen und Männer, die mitten im Arbeitsleben stehen und für die Familie alles Notwendige bedenken möchten.
Seniorinnen und Senioren, die sich im Ruhestand befinden und sich bewusst sind, dass die dritte oder vierte Lebensphase begonnen hat.
Die Broschüre ist aber auch gedacht für Angehörige, die vor der schwierigen Aufgabe stehen, sich von einem geliebten Menschen verabschieden zu müssen. Sie kann helfen, Wünsche im Hinblick auf die letzte Lebensphase und die Trauerfeier möglichst gut zu berücksichtigen und ist mit Texten, Informationen und Anregungen versehen, die wir als Kirche für hilfreich halten. Wer Formulare ausfüllen möchte, findet im Heft eine ausführliche Hilfe mit Begriffsklärungen und Ausführungen darüber, was man regeln kann, wenn man möchte.

Sie können die Broschüre online bestellen über den Link in der rechten Box oder Sie schreiben eine E-Mail an: fundraising.osnabrueck@evlka.de

Der folgende Animationsfilm entstand in Zusammenarbeit mit Studentinnen der Kunsthochschule Kassel. Als Sprecherin führt Dr. Stephanie Springer, die Präsidentin des Landeskirchenamtes Hannover, durch eine Familiengeschichte rund um das Thema "Gutes Leben - Gutes Geben".

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Archiv Gemeindebriefe

Kirchengemeinden und kirchliche Stiftungen erhalten Vermächtnisse und Erbschaften.

Fragen dazu an den Superintendenten des Ev.-Luth. Kirchenkreises Melle-Georgsmarienhütte Hans-Georg Meyer-ten Thoren.

Die Kirche kommt häufig in den Genuss von Erbschaften. Zurecht?

Meyer-ten Thoren: In der Tat bin ich darüber immer wieder überrascht. Da gibt uns jemand Geld, sein Haus oder ihr ganzes Vermögen. Eine so große und persönliche Geste des Vertrauens beeindruckt mich. Ob wir das "verdient" haben, entscheiden die, die uns auf diese Weise unterstützen. Als Kirche werden alles daransetzen, dieses Vertrauen zu rechtfertigen, sensibel und verantwortungsvoll im Umgang mit dem Anvertrauten sein und das Geld im Sinne des Gebenden einsetzen.

Warum bedenken Menschen die Kirche in Ihrem Testament?

Meyer-ten Thoren: Aus Gesprächen weiß ich, dass die Motive ganz unterschiedlich sind. Oft ist ein Pastor oder eine Diakonin an irgendeiner Stelle im Leben von besonderer Bedeutung gewesen. Manche Erlebnisse innerhalb unserer kirchlichen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen haben Menschen nachhaltig geprägt und werden gerne erinnert. Andere vererben an eine kirchliche Stiftung, weil Sie nachhaltig diakonische Arbeit und caritative Projekt unterstützen und sichern wollen. Wer Kirche als einen Ort von Heimat erfahren hat, möchte das Kirche im Dorf bleibt, jetzt und auch in Zukunft.

Kann ich sicher sein, dass mein letzter Wille umgesetzt wird?

Meyer-ten Thoren: Ein verantwortungsvoller Umgang mit der Kirchensteuer, aber auch mit Spenden, Kirchgeld sowie Erbschaften und Vermächtnissen ist für uns elementar. Menschen geben uns Geld und damit einen Vertrauensvorschuss. Bei einer Erbschaft kann auch ein externer Testamentsvollstrecker eingesetzt werden. Mir ist noch wichtig zu sagen, dass Gaben, die in einem Testament festgelegt werden, in der Summe nicht riesengroß sein müssen. Der erste Gedanke beim Thema Vererben ist immer ein Haus. Meistens geht es aber um einen festgelegten und abgegrenzten Teil in Form eines Vermächtnisses; ein Konto oder einen festgelegten Betrag.

Ihr Ansprechpartner für Testamentsspenden

Johannes Schrader
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